Definition „Gefahrstofflager“

In Kapitel 2 der TRGS 510 sind die Begriffsbestimmungen zu finden; Absatz 2 lautet:

  • (2) Lager im Sinne dieser TRGS sind Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die dazu bestimmt sind, in ihnen Gefahrstoffe zu lagern. Hierzu zählen auch Container oder Schränke.

 Es ist zu beachten, dass der Begriff „Gefahrstofflager“ in der TRGS 510 überhaupt nicht vorkommt. In der Praxis wird aber meist vom Gefahrstofflager gesprochen. Auch in diesem Artikel wird der Begriff Gefahrstofflager verwendet, wenn damit ein Lager „im Sinn der TRGS 510“ gemeint ist. Dies kann entweder ein Raum, ein Container oder ein Sicherheitsschrank sein. In allen anderen Fällen wird vom Lagerort gesprochen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Main Menu